Zweifel an Krankmeldungen des Arbeitnehmers?
Wird ein Mitarbeiter von Ihnen krank, so ist er verpflichtet spätestens am vierten Tag der Krankheit eine Krankmeldung von einem Arzt vorzulegen. Als Arbeitgeber sind Sie dann verpflichtet, den Lohn des betroffenen Arbeitnehmers für 6 Wochen zu zahlen – beginnend vom ersten Krankheitstag. In der Zeit der Krankschreibung ist es dem Arbeitnehmer erlaubt das Haus zu verlassen, sowie Erledigungen zu machen, die den Genesungsprozess nicht verzögern oder verhindern und ggf. sogar Sport zu treiben, wenn dieser die Genesung unterstützt.