Wenn Arbeitnehmer – Krank feiern
Sie kennen das vielleicht: ein Angestellter beantragt Urlaub, der betriebsbedingt leider nicht genehmigt werden kann und trotzdem erscheint der Mitarbeiter an dem entsprechenden Tag nicht bei Ihnen im Unternehmen. Stattdessen erhalten Sie eine Krankmeldung. Dies mag zwar verdächtig erscheinen, allerdings können Sie grundsätzlich erst mal nichts dagegen unternehmen: Krank sein bedeutet auch in diesem Falle in erster Linie tatsächlich erst einmal krank sein – schließlich wurde dies auch durch einen Arzt bestätigt.