Erfahrungen & Bewertungen zu Detektei Majowski

Diebstahl im Betrieb – Was tun?

So können Sie bei Diebstahl vorgehen

Immer wieder kommt es vor, dass in Betrieben geklaut wird. Dabei entstehen dem Unternehmen oft Schäden in ungeahnter Höhe. Um solchen Schäden entgegenzuwirken und vorzubeugen werden oftmals Maßnahmen zur Kontrolle gesucht und umgesetzt, ohne sich zuvor ausgiebig zu informieren. Das Problem jedoch: Nicht alle Gegenmaßnahmen sind erlaubt!

Videoüberwachung ist streng reglementiert

Wenn Sie als Arbeitgeber jetzt beispielsweise darüber nachdenken, in Ihrem Unternehmen Videokameras zur Überwachung Ihrer Mitarbeiter anzubringen, sollten Sie sich an die Vorschriften und Gesetze halten, damit Sie nicht selbst zum „Täter“ werden und eventuelle Beweise dann später vor Gericht gar nicht verwertbar sind. Besonders heikel sind „verdeckte“ Videoüberwachungen, die noch strengeren Regeln unterliegen und eines ausreichenden Verdachts bedürfen.

Auch Durchsuchungen der Schränke von Mitarbeitern und Taschenkontrollen sind nicht zulässig, sofern diese nicht ausdrücklich von den Mitarbeitern genehmigt werden (zum Beispiel auch im Arbeitsvertrag). Diese Art von Kontrolle ist bei einem Verdacht nämlich ebenfalls der Polizei vorbehalten.

Diebstahl am Arbeitsplatz – Arbeitsrecht bei Kündigungen beachten

Als Detektei können wir Ihnen bei einem Verdacht auf Diebstahl im Unternehmen bzw. im Betrieb nur dazu raten sich an uns oder die Polizei zu wenden. Als Fachleute wissen wir, welche Maßnahmen zulässig sind und vor allem, welche auch vor Gericht bestand haben und können Ihnen so gezielt dabei helfen, diese Art von Vorfällen schnell zu klären. Außerdem kennen wir entsprechende Urteile und können Ihnen in Fällen von Diebstahl und Unterschlagung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mehr über unsere Dienstleistungen für Unternehmen finden Sie auf unserer Seite: Wirtschaftsdetektei

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