Wenn Arbeitnehmer – Krank feiern
Sie kennen das vielleicht: ein Angestellter beantragt Urlaub, der betriebsbedingt leider nicht genehmigt werden kann und trotzdem erscheint der Mitarbeiter an dem entsprechenden Tag nicht bei Ihnen im Unternehmen. Stattdessen erhalten Sie eine Krankmeldung. Dies mag zwar verdächtig erscheinen, allerdings können Sie grundsätzlich erst mal nichts dagegen unternehmen: Krank sein bedeutet auch in diesem Falle in erster Linie tatsächlich erst einmal krank sein – schließlich wurde dies auch durch einen Arzt bestätigt.
Unsere Wirtschaftsdetektive bringen Gewissheit
Wenn Sie jedoch den Verdacht haben, dass Ihr Mitarbeiter des Öfteren Krankenscheine nutzt, um sich zusätzlichen Urlaub zu erschleichen, dann stehen wir Ihnen zur Verfügung. Als Unternehmer bedeutet eine Krankmeldung für Sie meistens Stress: Sie müssen umplanen, der entsprechende Mitarbeiter muss ersetzt werden und bezahlen müssen Sie den abwesenden Mitarbeiter natürlich auch noch. Unsere Ermittler stellen für Sie fest, ob ein Missbrauch von Krankenscheinen vorliegt oder Ihr Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist – wie vom Arzt bestätigt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn dies vermehrt vorkommt und Sie gegebenenfalls eine Kündigung aussprechen wollen. Denn dann sind Sie in der Beweispflicht und müssen nachweisen, dass tatsächlich ein Missbrauch von Krankenscheinen vorliegt, damit die Kündigung unter Umständen auch vor Gericht bestand hat.
Als Wirtschaftsdetektei stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung und können Ihnen eine umfangreiche Beratung anbieten – mehr über uns und unser Leistungsspektrum erfahren Sie auf der Seite unserer Wirtschaftsdetektei.