Erfahrungen & Bewertungen zu Detektei Majowski

Verdachstkündigung

Verdachstkündigung – Kündigung ohne konkrete Beweise?

Warum Sie als Arbeitgeber besser auf Beweise setzen sollten

In Ihrem Unternehmen wurde eine Straftat begangen und Sie haben den starken Verdacht den Schuldigen bereits zu kennen und wollen diesen nun fristlos kündigen? Wir erklären Ihnen, warum das Sammeln von Beweisen vielleicht die bessere Wahl ist.

Eins ist klar: Wenn im eigenen Betrieb von Mitarbeitern eine Straftat begangen wurde, möchte man diesem so schnell wie möglich die Kündigung aussprechen und sich von betroffenem Mitarbeiter trennen. Oft ist man selbst jedoch gar nicht sicher, wer der Schuldige ist bzw. sein könnte. Wenn man also nicht direkt ganz klar belegen kann, wer der Schuldige ist und eine verdächtige Person nur aufgrund eines starken Verdachtes entlässt, kann diese Kündigung schnell zu einem Bumerang werden.

Ein Problem bei der Verdachtskündigung ist, dass ein „einfacher“ Verdacht längst nicht ausreichend ist (vgl. Urteile dazu). Weiteres Problem ist, dass durch eine Verdachtskündigung der Betroffene „gewarnt“ sein könnte und alles daran setzt, Beweise für seine Tat möglichst schnell verschwinden zu lassen, um so die Kündigung im Anschluss anfechten zu können. Ein ganz anderes Problem bei einer Verdachtskündigung kann jedoch sein, dass Sie einen Mitarbeiter, der vielleicht zu den Leistungsträgern in Ihrem Unternehmen zählt, entlassen – und zwar zu Unrecht.

Merken Sie also: Sie sollten Ihr Urteil niemals zu übereilt fällen. Als Wirtschaftsdetektei können wir Ihnen helfen Beweise sicherzustellen, die Ihnen helfen, die Zweifel auszuräumen und die Taten in Ihrem Betrieb aufzuklären.

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