Zweifel an Krankmeldungen des Arbeitnehmers?
Wird ein Mitarbeiter von Ihnen krank, so ist er verpflichtet spätestens am vierten Tag der Krankheit eine Krankmeldung von einem Arzt vorzulegen. Als Arbeitgeber sind Sie dann verpflichtet, den Lohn des betroffenen Arbeitnehmers für 6 Wochen zu zahlen – beginnend vom ersten Krankheitstag. In der Zeit der Krankschreibung ist es dem Arbeitnehmer erlaubt das Haus zu verlassen, sowie Erledigungen zu machen, die den Genesungsprozess nicht verzögern oder verhindern und ggf. sogar Sport zu treiben, wenn dieser die Genesung unterstützt.
Was kann die Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug unternehmen?
Immer wieder gibt es jedoch Fälle, in denen Krankmeldungen von Arbeitnehmern missbraucht werden und es zu Lohnfortzahlungsbetrug kommt, welcher dem Arbeitgeber unnötige Kosten verursacht und strafbar ist. Allerdings ist dieses Thema sehr sensibel, immerhin geht es um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass bei einer unrechtmäßigen Verdächtigung durch den Arbeitgeber oder einem tatsächlichen Lohnfortzahlungsbetrug durch den Arbeitnehmer stark erschüttert werden kann.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, bei einem begründeten Verdacht, einen Detektiv einzuschalten, der Ihnen dabei hilft festzustellen, ob ein Fall von Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt oder nicht. Als erfahrene Detektei achten wir dabei stets auf die Einhaltung von geltendem Recht und stellen sicher, dass Beweise nur so ermittelt werden, dass diese auch vor Gericht Bestand haben. Dies ist besonders wichtig, weil eine Überwachung immer ein Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen und daher durch den Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Als Arbeitgeber haben Sie ein berechtigtes Interesse
Durch Lohnfortzahlungsbetrug kommt es in kleinen und großen Unternehmen jedes Jahr zu hohen Verlusten, weshalb Sie als Arbeitgeber natürlich ein berechtigtes Interesse daran haben festzustellen, ob ein krankgemeldeter Mitarbeiter eventuell beispielsweise einer Nebentätigkeit nachgeht, während er krankgeschrieben ist und sich damit strafbar macht. In den meisten Fällen führt ein aufgedeckter Lohnfortzahlungsbetrug in erster Linie zu einer Kündigung von betroffenen Mitarbeitern.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich
Sollten Sie einen Verdacht haben, dass es in Ihrem Unternehmen zu einem oder gar mehreren Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug gekommen ist, zögern Sie nicht und schalten Sie uns ein! In einer kostenlosen Erstberatung in unserer Wirtschaftsdetektei oder auch telefonisch nutzen wir die von Ihnen übermittelten Eckdaten zum Fall und prüfen das weitere Vorgehen. Dies kann zum Beispiel die Observation der betroffenen Mitarbeiter beinhalten oder andere Methoden, die wir mit Ihnen vorab gerne besprechen.
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