Lohnfortzahlungsbetrug – Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufklären

Wenn bei einem Mitarbeiter konkrete Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit entstehen, stehen Arbeitgeber vor einer schwierigen Situation. Auffällige zeitliche Zusammenhänge, Hinweise auf eine andere Erwerbstätigkeit oder widersprüchliche Beobachtungen können Fragen aufwerfen – beweisen für sich allein jedoch noch keinen Lohnfortzahlungsbetrug.

Die Detektei Majowski unterstützt Unternehmen dabei, konkrete Verdachtsmomente sachlich einzuordnen und relevante Tatsachen zu ermitteln. Unsere Aufgabe besteht nicht darin, eine Erkrankung medizinisch zu beurteilen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu „widerlegen“. Im Rahmen eines zulässigen Ermittlungsauftrags stellen unsere Ermittler beobachtbare Sachverhalte fest und dokumentieren diese nachvollziehbar.

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Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?

Als Lohnfortzahlungsbetrug werden im allgemeinen Sprachgebrauch Fälle bezeichnet, in denen eine Arbeitsunfähigkeit bewusst vorgetäuscht oder missbräuchlich genutzt wird, um Entgeltfortzahlung zu erhalten. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein Betrug oder eine andere Pflichtverletzung vorliegt, ist jedoch eine rechtliche Frage und kann nicht allein anhand einzelner Beobachtungen beantwortet werden.

Für Arbeitgeber ist deshalb die Unterscheidung zwischen einem bloßen Verdacht und nachprüfbaren Tatsachen entscheidend. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Zweifel daran müssen sich auf konkrete tatsächliche Umstände stützen.

Eine Detektei kann dabei helfen, relevante tatsächliche Vorgänge zu überprüfen und zu dokumentieren. Die medizinische sowie die arbeits- oder strafrechtliche Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse bleibt den hierfür zuständigen beziehungsweise qualifizierten Stellen vorbehalten.

Eine Aktivität während einer Krankschreibung beweist noch keinen Lohnfortzahlungsbetrug. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit oder ein vollständiges Verbot privater Aktivitäten. Entscheidend sind stets der konkrete Sachverhalt und die Gesamtumstände.

Welche Hinweise können einen konkreten Verdacht begründen?

Nicht jede ungewöhnliche Krankmeldung ist verdächtig. Auch häufige oder länger andauernde Erkrankungen sind für sich genommen kein Hinweis darauf, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.

Anders kann die Situation aussehen, wenn zusätzliche konkrete Tatsachen bekannt werden, die nachvollziehbare Zweifel begründen. Welche Bedeutung solchen Umständen zukommt, muss jedoch immer im Einzelfall betrachtet werden.

Hinweise auf eine andere Erwerbstätigkeit

Ein für Arbeitgeber besonders relevantes Szenario entsteht, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter während seiner Arbeitsunfähigkeit einer anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das kann beispielsweise eine Tätigkeit für ein anderes Unternehmen, eine umfangreiche selbstständige Tätigkeit oder eine regelmäßige Mitarbeit in einem eigenen oder fremden Betrieb betreffen.

Auch hier gilt: Die bloße Information, dass eine Person während einer Krankschreibung eine Tätigkeit ausübt, erlaubt noch keine abschließende Bewertung. Entscheidend sind unter anderem Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Tätigkeit sowie der gesamte Sachverhalt.

Auffällige zeitliche Zusammenhänge

Wiederkehrende Krankmeldungen in bestimmten zeitlichen Zusammenhängen können bei Arbeitgebern Fragen auslösen. Ein zeitliches Muster allein beweist jedoch keine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

Relevant können solche Umstände insbesondere dann werden, wenn weitere konkrete Informationen hinzukommen und sich daraus nachvollziehbare Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ergeben.

Konkrete Hinweise aus dem betrieblichen Umfeld

Auch nachvollziehbare Informationen aus dem Unternehmen können Anlass für eine nähere Prüfung geben. Dazu können beispielsweise konkrete Beobachtungen, dokumentierte Aussagen oder belastbare Hinweise auf eine anderweitige Tätigkeit zählen.

Entscheidend ist, zwischen überprüfbaren Informationen und bloßen Vermutungen, Gerüchten oder persönlichem Misstrauen zu unterscheiden.

Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?

Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass ein Arbeitnehmer seine Wohnung nicht verlassen darf oder keinerlei körperliche beziehungsweise private Aktivitäten ausüben darf.

Welche Aktivitäten mit einer Erkrankung vereinbar sind, hängt vom konkreten Gesundheitszustand und den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb dürfen aus einzelnen Beobachtungen keine vorschnellen medizinischen oder rechtlichen Schlüsse gezogen werden.

Sport während einer Krankschreibung

Sport während einer Krankschreibung ist nicht automatisch ein Hinweis auf eine vorgetäuschte Erkrankung. Je nach Erkrankung können bestimmte körperliche Aktivitäten mit einer Arbeitsunfähigkeit vereinbar sein.

Eine Detektei kann beobachten und dokumentieren, welche Tätigkeit tatsächlich stattfindet. Sie kann jedoch nicht medizinisch beurteilen, ob diese Tätigkeit mit einer Erkrankung oder dem Genesungsverlauf vereinbar ist.

Reisen während einer Krankschreibung

Auch eine Reise beweist für sich genommen keinen Lohnfortzahlungsbetrug. Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein generelles Reiseverbot.

Für eine wirtschaftsdetektivische Ermittlung ist daher nicht allein die Tatsache entscheidend, dass ein Mitarbeiter verreist. Maßgeblich ist vielmehr, ob im Zusammenhang mit weiteren konkreten Verdachtsmomenten relevante Tatsachen festgestellt werden können.

Arbeiten während einer Krankschreibung

Besonders sensibel sind Fälle, in denen ein Mitarbeiter während einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit offenbar für ein anderes Unternehmen, im eigenen Gewerbe oder in anderer Form arbeitet.

Auch eine solche Tätigkeit ist nicht automatisch mit einem nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetrug gleichzusetzen. Art und Umfang der Tätigkeit sowie sämtliche weiteren Umstände müssen berücksichtigt werden.

Bestehen jedoch konkrete und rechtlich relevante Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann eine tatsächlich ausgeübte anderweitige Erwerbstätigkeit für die weitere Prüfung des Sachverhalts von Bedeutung sein.

Wann kann eine Detektei bei einer Krankschreibung eingesetzt werden?

Die Observation eines krankgeschriebenen Mitarbeiters ist keine Maßnahme, die allein aufgrund eines allgemeinen Misstrauens durchgeführt werden sollte. Gerade bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gelten hohe rechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2024 – 8 AZR 225/23 – klargestellt, dass die Dokumentation des sichtbaren Gesundheitszustands im Rahmen einer solchen Observation die Verarbeitung von Gesundheitsdaten darstellen kann. Nach dieser Rechtsprechung kommt eine entsprechende Observation bei Zweifeln an einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nur in Betracht, wenn der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits erschüttert ist und eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst nicht möglich ist oder objektiv keine Klärung erwarten lässt.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 8 AZR 225/23

Zusätzlich können bei Ermittlungen im Beschäftigungsverhältnis Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen. Für die Aufdeckung möglicher Straftaten enthält insbesondere § 26 BDSG besondere Anforderungen an die Verarbeitung von Beschäftigtendaten.

§ 26 Bundesdatenschutzgesetz

Bloßes Misstrauen reicht nicht aus. Vor personenbezogenen Ermittlungsmaßnahmen müssen die konkrete Ausgangslage, die bereits vorhandenen Tatsachen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Die Detektei Majowski erbringt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Unsicherheiten sollte die Zulässigkeit einer Maßnahme vorab durch entsprechend qualifizierte Stellen geprüft werden.

Was kann eine Detektei tatsächlich feststellen?

Bei einem geeigneten und zulässigen Ermittlungsauftrag können unsere Ermittler tatsächliche Vorgänge beobachten und dokumentieren.

Je nach Sachverhalt kann beispielsweise festgestellt werden,

  • ob eine Person bestimmte öffentlich wahrnehmbare Orte aufsucht,
  • ob eine konkrete Tätigkeit ausgeübt wird,
  • wann und über welchen Zeitraum relevante Aktivitäten stattfinden,
  • ob sich Hinweise auf eine regelmäßige anderweitige Erwerbstätigkeit bestätigen,
  • welche für den Auftrag relevanten Bewegungs- und Tätigkeitsabläufe im rechtlich zulässigen Rahmen beobachtbar sind.

Im Mittelpunkt steht eine sachliche Dokumentation der tatsächlichen Feststellungen.

Eine Detektei stellt dagegen keine medizinischen Diagnosen. Sie entscheidet nicht, ob eine Person tatsächlich arbeitsunfähig ist, und kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht eigenständig für unwirksam erklären.

Ebenso treffen wir keine abschließende arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Bewertung. Die dokumentierten Erkenntnisse können vielmehr eine Tatsachengrundlage bilden, auf deren Basis der Auftraggeber gemeinsam mit seiner rechtlichen Beratung die weitere Vorgehensweise prüfen kann.

So gehen wir bei einem konkreten Verdacht vor

Jeder Verdachtsfall ist anders. Deshalb beginnt eine Ermittlung nicht automatisch mit einer Observation, sondern mit einer strukturierten Betrachtung der Ausgangssituation.

1. Ausgangssituation vertraulich besprechen Zunächst klären wir, welche konkreten Informationen bereits vorliegen, wie der bisherige Sachverhalt aussieht und welche Fragen tatsächlich beantwortet werden sollen.
2. Tatsachen und Vermutungen trennen Wir unterscheiden zwischen bekannten Tatsachen, nachvollziehbaren Hinweisen und bloßen Vermutungen. Diese Trennung ist wichtig, um die weitere Vorgehensweise gezielt auszurichten.
3. Ermittlungsstrategie festlegen Kommt eine weitere Sachverhaltsaufklärung in Betracht, wird eine zum konkreten Auftrag passende Vorgehensweise entwickelt. Nicht jede Situation erfordert dieselben Maßnahmen.
4. Relevante Beobachtungen dokumentieren Die im Rahmen des Auftrags gewonnenen Feststellungen werden sachlich dokumentiert. Dabei unterscheiden wir konsequent zwischen tatsächlicher Beobachtung und Interpretation.
5. Ergebnisse strukturiert übergeben Nach Abschluss der Ermittlungen erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und die relevanten Feststellungen.

Mehr über unsere Ermittlungsstrategie

Observation bei Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Eine Observation kann bei bestimmten Sachverhalten ein mögliches Ermittlungsinstrument sein. Sie ist bei einer Krankschreibung jedoch kein Automatismus.

Welche Maßnahme im konkreten Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkten, dem Ermittlungsziel sowie den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Während einer zulässigen Observation konzentrieren sich unsere Ermittler auf die für den jeweiligen Auftrag relevanten Feststellungen. Privatsphäre, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit setzen dabei klare Grenzen.

Mehr zur Mitarbeiterüberwachung bei konkretem Verdacht

Lohnfortzahlungsbetrug und Arbeitszeitbetrug – wo liegt der Unterschied?

Lohnfortzahlungsbetrug und Arbeitszeitbetrug können im betrieblichen Alltag ähnliche wirtschaftliche Folgen haben, betreffen jedoch unterschiedliche Sachverhalte.

Beim Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug steht eine möglicherweise vorgetäuschte oder missbräuchlich genutzte Arbeitsunfähigkeit im Mittelpunkt. Es geht um die Frage, ob Entgeltfortzahlung auf Grundlage eines möglicherweise unzutreffenden Sachverhalts beansprucht wird.

Beim Arbeitszeitbetrug geht es dagegen um falsche oder manipulierte Angaben zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Dazu können beispielsweise falsches Ein- oder Ausstempeln, private Tätigkeiten während erfasster Arbeitszeit oder nicht wahrgenommene Außendiensttermine gehören.

Mehr über Arbeitszeitbetrug und Nachweis

Wirtschaftsermittlungen für Unternehmen – von Düsseldorf aus

Die Detektei Majowski hat ihren Sitz in Düsseldorf. Von hier aus unterstützen wir Unternehmen bei wirtschaftsdetektivischen Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen sowie – abhängig vom jeweiligen Auftrag – bundesweit und bei Bedarf auch international.

Gerade bei Unternehmen mit mehreren Standorten, Außendienststrukturen oder überregionalen Geschäftsbeziehungen kann sich ein Verdachtsfall über verschiedene Orte erstrecken. Die Planung und Koordination der Ermittlungen wird deshalb auf den jeweiligen Sachverhalt abgestimmt.

Der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ist dabei nur eines von verschiedenen möglichen Themenfeldern wirtschaftsdetektivischer Ermittlungen.

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Häufige Fragen zu Lohnfortzahlungsbetrug

Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?

Als Lohnfortzahlungsbetrug werden im allgemeinen Sprachgebrauch Fälle bezeichnet, in denen eine Arbeitsunfähigkeit bewusst vorgetäuscht oder missbräuchlich genutzt wird, um Entgeltfortzahlung zu erhalten. Ob tatsächlich ein Betrug oder eine andere Pflichtverletzung vorliegt, hängt vom konkreten Sachverhalt und dessen rechtlicher Bewertung ab.

Wann kann ein Arbeitgeber eine Detektei einschalten?

Bei einer Observation wegen Zweifeln an einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gelten besonders hohe Anforderungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits erschüttert sein. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst als milderes Mittel möglich ist und eine Klärung erwarten lässt. Bei rechtlichen Unsicherheiten sollte die Zulässigkeit vor einer Maßnahme fachkundig geprüft werden.

Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter Sport treiben?

Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch ein Sportverbot. Ob körperliche Aktivitäten mit einer Arbeitsunfähigkeit vereinbar sind, hängt vom konkreten Gesundheitszustand und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine beobachtete sportliche Aktivität beweist daher für sich allein keine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter verreisen?

Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch ein Reiseverbot. Aus einer Reise allein lässt sich deshalb nicht auf Lohnfortzahlungsbetrug schließen. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall.

Ist Arbeiten während einer Krankschreibung automatisch Lohnfortzahlungsbetrug?

Nein. Eine beobachtete Tätigkeit während einer Krankschreibung erlaubt für sich genommen noch keine abschließende rechtliche Bewertung. Entscheidend sind Art und Umfang der Tätigkeit sowie der gesamte Sachverhalt. Bei konkreten Verdachtsmomenten kann eine dokumentierte anderweitige Erwerbstätigkeit jedoch für die weitere Prüfung relevant sein.

Kann eine Detektei feststellen, ob ein Mitarbeiter wirklich krank ist?

Nein. Eine Detektei stellt keine medizinische Diagnose und entscheidet nicht über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit. Sie kann im Rahmen eines zulässigen Auftrags tatsächliche Aktivitäten und andere relevante Beobachtungen feststellen und dokumentieren.

Wie läuft eine Ermittlung bei Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ab?

Zunächst wird betrachtet, welche konkreten Informationen und Verdachtsmomente bereits vorliegen. Anschließend kann – sofern eine weitere Ermittlung in Betracht kommt – eine auf den Einzelfall abgestimmte Ermittlungsstrategie entwickelt werden. Relevante Feststellungen werden sachlich dokumentiert und dem Auftraggeber anschließend strukturiert zur weiteren Bewertung zur Verfügung gestellt.

Sie haben konkrete Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit?

Wenn in Ihrem Unternehmen konkrete Hinweise auf eine möglicherweise vorgetäuschte oder missbräuchlich genutzte Arbeitsunfähigkeit vorliegen, können Sie den Sachverhalt vertraulich mit uns besprechen.

Wir betrachten zunächst die Ausgangssituation und klären, welche tatsächlichen Fragen durch eine wirtschaftsdetektivische Ermittlung sinnvoll geprüft werden können.

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